Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der papilio ag

1. Geltungsbereich dieser AGB

1.1 Die folgenden «Allgemeinen Geschäfts-bedingungen» (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produktverkäufe der papilio AG und ihrer Tochterfirmen (nachfolgend «papilio» genannt) und für sämtliche Verträge der papilio mit ihren Kundinnen & Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt), unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von papilio angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen. Sie werden vom Kunden als zum Vertragsinhalt gehörend anerkannt. Die Anwendbarkeit von anderen allgemeinen Vertragsbedingungen als den vorliegenden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Soweit Dienstleistungs- oder andere Verträge der papilio AG Bestimmungen enthalten, die von den folgenden AGB abweichen, gehen die individuellen vertraglichen Vereinbarungen diesen AGB vor.

2. Mitwirkungspflicht des Kunden

2.1 Um papilio die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, soweit erforderlich, wird der Kunde papilio zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren.

2.2 Der Kunde informiert papilio unverzüglich über Veränderungen der Situation oder der Umstände, die von Bedeutung für das Projekt sind.

2.3        Allfällige von papilio gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; allenfalls erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden papilio unverzüglich mitgeteilt.

3. Unabhängigkeit

3.1 papilio Mitarbeitende garantieren höchste Professionalität in der Ausführung ihrer Projekt-Leistungen. Insbesondere die Evaluationen von Kompetenzen der Kandidatinnen & Kandidaten (nachfolgend «Kandidaten» genannt) erfolgen vollkommen unabhängig und sind unbeeinflusst von möglichen Interessenskonflikten. Entsprechend werden auch allfällig vom Kunden gewünschte Empfehlungen unabhängig abgegeben. 

3.2 papilio bleibt zu jeder Zeit ein unabhängiger Dienstleister, der die Kontrolle über die Art und Weise und die Mittel der Leistungserbringung hat. papilio ist kein Angestellter oder Vertreter des Kunden und es wird keine Partnerschaft, kein Joint Venture und keine Agentur durch diesen Vertrag oder durch eine Handlung der Parteien im Rahmen eines Projektes begründet oder als begründet angesehen.

4. Vertraulichkeit

4.1 papilio wird alle vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Kundenbeziehungen und seine Mitarbeitenden strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge beim Kunden, die papilio anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung eines Projektes fort. 

4.2 papilio gibt nur solche vertraulichen Informationen an seine Mitarbeitenden weiter, die diese unbedingt kennen müssen, und nur an solche Mitarbeitende, die in Bezug auf diese vertraulichen Informationen an eine Geheimhaltungspflicht gebunden sind, die nicht weniger restriktiv ist als die Bestimmungen dieser Klausel. 

5. Datenschutz

5.1 Hat papilio im Kontext eines Projektes Zugang zu persönlichen Daten oder bearbeitet diese, wird papilio (i) diese als vertrauliche Informationen behandeln, (ii) sie zu keinem anderen Zweck als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Projekt zu verwenden, (iii) das auf die Verarbeitung von persönlichen Daten anwendbare Schweizerische Datenschutzgesetz einhalten, (iv) angemessene technische und organisatorische Massnahmen ergreifen, um eine «Datenverletzung» zu vermeiden, d.h. die versehentliche oder unrechtmässige Zerstörung, den Verlust, die Veränderung, die unbefugte Offenlegung von oder den unbefugten Zugriff auf persönliche Daten oder jede andere unbefugte oder unrechtmässige Verwendung, (v) die Kundin / den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem papilio von einer Datenverletzung Kenntnis erlangt hat, und in angemessener Weise bei Untersuchungen oder Korrekturmassnahmen zu kooperieren, (vi) personenbezogene Daten nicht an Personen in einem Land zu exportieren oder zur Verfügung zu stellen, das nach Ansicht der zuständigen Datenschutzbehörden keine angemessenen Schutzmassnahmen für personenbezogene Daten vorsieht, es sei denn, es sind angemessene Schutzmassnahmen gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen vorhanden, und (vii) mit dem Kunden bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen zusammenzuarbeiten. 

Jede Partei gewährleistet, dass sie berechtigt ist, alle persönlichen Daten, die sie im Kontext eines Projektes offenlegt, weiterzugeben. «Persönliche Daten» sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. 

5.2 Weitere Details und Informationen sind zudem in der Datenschutzerklärung von papilio ersichtlich: https://papilio.ch/de/datenschutzerklaerung/ 

6. Annullierung von Projekten/Aufträgen & Vergütung

6.1 papilio räumt dem Kunden das Recht ein, jedes Projekt (Auftrag, Vertrag etc.) vorzeitig zu kündigen («annullieren»). Die vorzeitige Kündigung (Annullierung) lässt vereinbarte Geheimhaltungs-pflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung der papilio richtet sich in Fällen einer vorzeitigen Kündigung nach den Abschnitten 6.2 & 6.3. 

6.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der papilio zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar, die vereinbarten Auslagen sowie die bewilligten aufgelaufenen Spesen an papilio. Berechnungsbasis für Honorare sind dabei die jeweils allgemein geltenden Tagessätze derjenigen Berater, die für das Projekt eingesetzt wurden, sowie die geltenden Verkaufspreise der im Projekt eingesetzten Produkte. 

Mehr als den für das gekündigte Projekt vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf papilio nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gilt die obige Bestimmung unter 6.2. 

6.3 Werden vom Kunden gebuchte Leistungen vor dem geplanten Termin der Leistungserbringung storniert, so sind je nach Dienstleistungsprodukt folgende Honorare fällig, sofern nicht in einem separaten Vertrag anders definiert: 

6.3.1 Annullierung von Einzelassessments & Trainings: 

  • Weniger als 24 Stunden (1 Tag) vor dem geplanten Start des Termins, Feiertage und Wochenenden nicht einge-rechnet: 100% des Honorars 
  • Weniger als 72 Stunden (3 Tage) vor dem geplanten Start des Termins, Feiertage und Wochenenden nicht eingerechnet: 80% des Honorars 
  • Weniger als 120 Stunden (5 Tage) vor dem geplanten Start des Termins, Feiertage und Wochenenden nicht eingerechnet: 50% des Honorars

 

6.3.2 Annullierung von Gruppenassessments: 

  • Weniger als 14 Tage (2 Wochen) vor dem geplanten Termin: 100% des Honorars 
  • Weniger als 21 Tage (3 Wochen) vor dem geplanten Termin: 50% des Honorars 
  • Weniger als 28 Tage (4 Wochen) vor dem geplanten Termin: 25% des Honorars

 

6.3.3 Annullierung von Coaching-Sessions (Einzel-Sessions, Coaching- & Development-Programme) wie auch Feedbackgespräche (Assessments, Development-Centers, 360°, etc.) bis max. 2h: 

  • Weniger als 24 Stunden (1 Tag)  vor dem geplanten Termin: 50% des Honorars 

 

6.3.4 Annullierung aller weiteren Beratungs-projekten, Mandate, Dienstleistungen: 

  • Weniger als 72 Stunden (3 Tage) vor dem geplanten Termin: 80% des Honorars der an diesem Tag zu erbringenden Dienstleistung 
  • Weniger als 120 Stunden (5 Tage) vor dem geplanten Termin: 50% des Honorars der an diesem Tag zu erbringenden Dienstleistung 

 

6.4 Effektiv entstandene Kosten durch Annullierung (z.B. Hotelkosten, Flugreservationen) werden in jedem Fall zu 100% an den Kunden weiterverrechnet. 

6.5 Die Bestimmungen der Abschnitte 6.1 bis 6.4 sind entsprechend anzuwenden, wenn papilio die Leistungserbringung aus wichtigem Grund (Art. 337 OR) kündigt. 

6.6 Vorauszahlungen für Beratungs-Projekte verfallen bei Nichtgebrauch nach zwölf (12) Monaten, sofern nicht in einem separaten Vertrag anders definiert. Nicht benutzte Online-Produkte (z.B. Online-Assessment Runs) verfallen nach 24 Monaten. 

7. Rechnungsstellung & Zahlung

7.1 Für alle Angebote/Offerten und Projekte/Aufträge von papilio gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Spesen, die infolge der Erbringung der vertraglichen Leistungen entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Für Beratungsprojekte wird in der Regel ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Annahme von Angeboten/Offerten und Kostenvoranschlägen sowie die Bestellung von Produkten sind vom Kunden schriftlich zu bestätigen. 

7.2 Vom Kunden gewünschte Ergänzungen und Veränderungen an vereinbarten Dienstleistungen, die zu einem erhöhten Zeitaufwand führen, werden nach den jeweils geltenden Tages- und Stundensätzen abgerechnet. 

7.3 Auf sämtliche Preise in Angeboten/Offerten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) hinzugerechnet. 

7.4 Die in Angeboten/Offerten und Kostenvoran-schlägen genannten Preise garantiert papilio für die Dauer von drei (3) Monaten nach Angebotsabgabe. Angebote, die nach dieser Frist vom Kunden akzeptiert werden, unterliegen den gegebenenfalls in der Zwischenzeit veränderten Preisen. 

7.5 Bei Fehlen von abweichenden Vereinbarungen ist papilio berechtigt, Honorare, Produkte und Aufwendungen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. 

7.6 Vertragsgemäss gestellte Rechnungen für erbrachte Leistungen der papilio sind innert 30 Tagen seit dem Datum der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 

7.7 Ist der Kunde mit der Begleichung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist papilio AG berechtigt, ihre Arbeit am Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. 

7.8 Berichte/Reports von Leistungen, welche die Interaktion eines Consultants von papilio beinhalten, stehen dem Kunden innert fünf (5) Arbeitstagen zur Verfügung. Für eine vorzeitige Zustellung der Berichte/Reports sind folgende Aufpreise fällig, die Mindestdauer zur Erstellung der Berichte/Reports beträgt in jedem Fall zwei (2) volle Arbeitstage: 

  • Zustellung innerhalb vier (4) vollen Arbeitstagen: + 10% des Produktpreises 
  • Zustellung innerhalb drei (3) vollen Arbeitstagen: + 15% des Produktpreises 
  • Zustellung innerhalb zwei (2) vollen Arbeitstagen: + 25% des Produktpreises 

8. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

8.1 papilio kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungs- oder Liefertermine als Fixtermine vereinbart sind. Für Schaden, der dem Kunden infolge eines allfälligen Verzugs entsteht, haftet papilio nur insoweit, als sie den Verzugseintritt zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat papilio beispielsweise einen unvorhergesehenen Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Person, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und der papilio die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen papilio mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. 

 8.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist papilio berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verschiebung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von 8.1 die Leistung von papilio dauerhaft unmöglich, so wird papilio von ihren Vertragspflichten befreit. 

9. Gewährleistung & Haftung

9.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von papilio erstellten Werkes und anderer erbrachten Leistungen darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäss Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, sind die Haftung und die Gewährleistung von papilio ausgeschlossen. papilio AG übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheiten durch den Kunden gemäss Abschnitt 5 beruhen. 

9.2 Im Übrigen schliesst papilio die Haftung für allfällige dem Kunden im Verlaufe der Erbringung der vertraglichen Leistungen (Auftrag, Kauf, Werkvertrag usw.) entstandenen Schäden im gesetzlich zulässigen Mass aus. Insbesondere lehnt papilio die Haftung für Schäden ab, die dem Kunden durch leichtes Verschulden seitens der Mitarbeitenden und Organe der papilio verursacht werden. 

10. Geistiges Eigentum

10.1 Sämtliche von papilio vertriebenen Produkte und Arbeitserzeugnisse unterliegen dem Kopierschutz von papilio bzw. des jeweiligen Produkte-Copyright-Holders. Die unautorisierte Reproduktion aller Materialien und Softwareprodukte ganz oder in Auszügen stellt eine Verletzung dieser Urheberrechte dar. Dies gilt speziell für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 

10.2 Ausgenommen vom Kopierschutz sind diejenigen Materialien, welche für den Kunden in einem besonderen Entwicklungsauftrag erarbeitet werden. Diese Arbeitsergebnisse gehen in das Copyright des Kunden über. 

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand & Erfüllungsort

11.1 Sämtliche vertraglichen Beziehungen unterstehen, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien, schweizerischem Recht. 

11.2 Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus oder im Kontext der Leistungserbringung ergeben (einschliesslich ihrer Auslegung, ihres Abschlusses, ihrer Ausführung, ihrer Verbindlichkeit, ihrer Änderung, ihres Bruchs, ihrer Kündigung oder ihrer Durchsetzung) sind ausschliesslich der ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich zuständig. 

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